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Was kann man darstellen?
Auf Grund einer Änderung der Musterberufsordnung
auf dem 100. Deutschen Ärztetag 1997 dürfen
sich niedergelassene Ärzte im Internet präsentieren.
Neben den Angaben auf dem Praxisschild können
weitergehende Informationen dargestellt werden.
Welche Informationen das sind und unter welchen
Voraussetzungen diese gezeigt werden dürfen,
ist in der Musterberufsordnung beschlossen.
Planen Sie einen größeren Internetauftritt
(als z.B. die berliner-praxen - Visitenkarte),
so können wir Sie gerne über diese Bedingungen
informieren und entsprechende Vorschläge
und Ideen unterbreiten.
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